Juni 2020

Die Bundesregierung erleichtert den Zugang zum Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1.3.2020. Danach wird mit dem "Sozialschutzpaket II" eine befristete Erhöhung des Kurzarbeitergeldes, das u. a. von der Dauer der Kurzarbeit abhängig ist, eingeführt.Bisher zahlt die Bundesagentur für Arbeit bei Kurzarbeit

Altersvollrentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, müssen bei Ausübung einer Beschäftigung eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € pro Kalenderjahr beachten. Die Hinzuverdienstgrenze hat der Gesetzgeber mit dem Sozialschutz-Paket für den Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 auf 44.590 €

Neben der finanziellen Unterstützung durch unkomplizierte und günstige KfW-Kredite unterstützte die Bundesregierung auch sog. Solo-Selbstständige, Angehörige der Freien Berufe, Künstler und Kleinstunternehmen - unter weiteren Voraussetzungen z. B. Antragstellung bis zum 31.5.2020 - in Form von Zuschüssen.Der