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Erbschaften oder Schenkungen von Betriebsvermögen können unter bestimmten Bedingungen zum großen Teil steuerbefreit bleiben. Der Bundesfinanzhof (BFH) äußerte sich nun in diesem Zusammenhang mit seinem Urteil vom 13.9.2023 zum sog. „90%-Einstiegstest“, welcher unter bestimmten Voraussetzungen entscheidet, ob Betriebsvermögen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer zum Teil befreit werden kann.Kernfrage bei dem Test ist, ob das Verwaltungsvermögen mehr als 90 % des Gesamtwerts des Betriebsvermögens ausmacht. In diesem Fall entfällt die Steuerbegünstigung für das gesamte Betriebsvermögen. Das Verwaltungsvermögen umfasst Vermögenswerte, die nicht oder nur mittelbar für den betrieblichen Zweck genutzt werden. Dazu gehören typischerweise: Finanzanlagen wie Aktien, Anleihen, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die nicht dem Betriebszweck dienen. Immobilien, die nicht betrieblich genutzt werden, wie vermietete Wohn- oder Geschäftsimmobilien. sonstige Vermögenswerte, die nicht direkt dem Geschäftsbetrieb dienen (Kunstwerke, Sammlungen oder nicht betriebsnotwendige liquide Mittel). Ziel der Regelung ist es, dass Vermögen, das

Das Wachstumschancengesetz war seit dem Referentenentwurf im Juli 2023 immer wieder in die Kritik geraten. Am 24.11.2023 wurde schließlich der Vermittlungsausschuss durch den Bundesrat aufgerufen, ohne konkrete Angabe von weiteren Terminen. Durch die Zustimmung des Bundestags am 15.12.2023 werden nun Teile des Wachstumschancengesetzes bereits im sogenannten Kreditzweitmarktförderungsgesetz umgesetzt. Darunter fallen: Keine Besteuerung der Dezemberhilfe 2022: Im Dezember 2022 übernahm die Bundesregierung die Kosten für den Gas- und Wärmeabschlag, um die Bürgerinnen und Bürger angesichts der hohen Energiepreise zu unterstützen. Diese Hilfsmaßnahmen waren ursprünglich als sozialer Ausgleich steuerpflichtig, von einer Besteuerung wird nun jedoch zugunsten der Steuerzahler abgesehen. Relevant vor allem für größere Kapital- und Personengesellschaften sollten die Anpassungen der Zinsschranke an die EU-Richtlinien sein: Die Zinsschrankenregelung ist im Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz festgelegt. Sie begrenzt den Betrag, den Unternehmen als Zinsaufwendungen von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen können. Sie greift, sobald die Nettozinsaufwendungen (Differenz zwischen Zinsaufwendungen und -erträgen) die Freigrenze

Mit Schreiben vom 7.12.2023 informiert das Bundesministerium für Finanzen über die lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten für Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2024. Wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern arbeitstäglich Mahlzeiten unentgeltlich oder zu einem verbilligten Preis anbieten, wird dies als geldwerter Vorteil angesehen und muss entsprechend versteuert werden. Als Besteuerungsgrundlage werden ab dem Jahr 2024 die folgenden Sachbezugswerte festgelegt: Für ein Mittag- oder Abendessen beträgt der Wert je 4,13 € (vorher 3,80 €) und für ein Frühstück 2,17 € (vorher 2,- €). Bei Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) beträgt der Gesamtwert 10,43 € (vorher 9,60 €). Diese Regelungen gelten ab dem 1.1.2024 auch für Mahlzeiten, die Arbeitnehmern während einer dienstlich veranlassten Auswärtstätigkeit oder bei doppelter Haushaltsführung zur Verfügung gestellt werden, solange der Preis der Mahlzeit 60 € nicht übersteigt. Andernfalls wird der Wert der Mahlzeit in voller Höhe als geldwerter Vorteil angesehen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) kam in seinem Urteil vom 17.8.2023 zu dem Schluss, dass für die Umsatzbesteuerung eines Betrags dieser zunächst tatsächlich auf dem Konto des Leistungserbringers gutgeschrieben sein muss. Im entsprechenden Fall hatte ein Unternehmen Umsätze, für die das Entgelt vom Leistungsempfänger per Überweisung bezahlt wurde. Das Finanzamt wollte diese Umsätze im Jahr der Wertstellung (Valutierung) der Überweisung, also dem Jahr, in dem der Betrag zinswirksam wurde, besteuern. Die eigentliche Gutschrift (der Tag, an dem das Geld tatsächlich auf dem Konto des Empfängers ankommt und er es nutzen kann) auf dem Konto des Unternehmens erfolgte jedoch erst im Folgejahr. Die Richter des BFH entschieden daraufhin, dass die Umsätze erst im Jahr der Gutschrift auf dem Konto des Unternehmens als vereinnahmt im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gelten und somit auch erst für dieses Jahr zu besteuern sind. Das Urteil stellt klar: Für die Vereinnahmung eines Betrags ist entscheidend, dass der

Das Bundesministerium der Finanzen ergänzt mit einem Schreiben vom 15.12.2023 die Regelung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Parkraumbewirtschaftungsverträgen und nimmt damit Bezug auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20.1.2022. Der EuGH hatte entschieden, dass Kontrollgebühren, die von Unternehmen für Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen privater Parkplätze (z.B. Firmen- und Supermarktparkplätze) erhoben werden, als Gegenleistung für eine Dienstleistung anzusehen sind. Diese Dienstleistung unterliegt demnach der Umsatzsteuerpflicht. Kontrollgebühren sind Gebühren, die von einem Unternehmen oder einer Organisation erhoben werden, die die Einhaltung der Nutzungsbedingungen auf diesen Parkplätzen überwacht. Diese Gebühren werden typischerweise in folgenden Situationen fällig: überschreiten der Parkzeit fehlendes oder ungültiges Parkticket Nichtbeachtung spezifischer Parkregeln, z.B. das Parken in Bereichen, die für bestimmte Fahrzeugtypen oder -gruppen reserviert sind (wie Behindertenparkplätze), ohne die entsprechende Berechtigung zu haben (Achtung – Abschleppkosten werden i.d.R. gesondert in Rechnung gestellt). Diese Gebühren werden als eine

Das Finanzgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil vom 20.4.2023 eine Entscheidung getroffen, die alle Arbeitnehmer betrifft, die einen Dienstwagen nutzen und gleichzeitig für einen Parkplatz am Arbeitsplatz zahlen. Im entschiedenen Fall ging es um die Minderung des geldwerten Vorteils, eines betrieblich genutzten Pkw durch die vom Arbeitnehmer gezahlte Miete für einen vom Arbeitgeber bereitgestellten Parkplatz. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass solche Parkplatzmieten nicht den nach der 1-%-Regelung ermittelten geldwerten Vorteil des Dienstwagens reduzieren sollten. Das Gericht entschied, dass die von den Arbeitnehmern gezahlte Parkplatzmiete tatsächlich den geldwerten Vorteil mindert. Dies bedeutet, dass die Miete für den Parkplatz bei der Berechnung des zu versteuernden Vorteils aus dem Firmenwagen berücksichtigt und somit von diesem abgezogen werden kann.  Achtung: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da das Finanzamt gegen diese Entscheidung Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt hat. Entsprechende Fälle sollten bis zur Entscheidung offen gehalten werden.

Das Finanzgericht Köln (FG) hat in zwei rechtskräftigen Urteilen vom 14.12.2022 Klarstellungen zur steuerlichen Behandlung von Trinkgeldern gemacht. Die Urteile sind besonders relevant für die Unterscheidung zwischen steuerfreien Trinkgeldern und steuerpflichtigem Arbeitslohn. Steuerfreie Trinkgelder sind definiert als freiwillige Zahlungen, die Dritte an Arbeitnehmer für deren Dienstleistungen über den eigentlichen Zahlungsbetrag hinaus leisten, ohne dass ein rechtlicher Anspruch darauf besteht. Sie werden in Anerkennung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gezahlt. Typisch hierbei ist, dass die Zahlung des Trinkgeldes und die erbrachte Leistung in einem faktischen, wenn auch nicht rechtlich verbindlichen Verhältnis zueinander stehen.  In dem vom FG verhandelten Fall hatte eine GmbH ihren Prokuristen 50.000 € und 1,3 Mio. € gezahlt. Die Zahlungen wurden als Dank für gute Zusammenarbeit und im Rahmen der Veräußerung von Unternehmensanteilen geleistet. Das Unternehmen, das die Zahlungen leistete, behauptete, es handle sich um Trinkgeld und sei somit steuerfrei. Die Prokuristen deklarierten diese Zahlungen nicht

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht zwei Datenverarbeitungspraktiken von Wirtschaftsauskunfteien entgegen. Während das „Scoring“ nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, steht die längere Speicherung von Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung im Widerspruch zur DSGVO. Das „Scoring“ ist ein mathematisch-statistisches Verfahren, das es ermöglicht, die Wahrscheinlichkeit eines künftigen Verhaltens, wie etwa die Rückzahlung eines Kredits, vorauszusagen. Der Europäische Gerichtshof kam zu der Entscheidung, dass das „Scoring“ grundsätzlich als eine verbotene „automatisierte Entscheidung im Einzelfall“ anzusehen ist, sofern die Kunden der SCHUFA, wie beispielsweise Banken, ihm eine maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung beimessen. Bei der Restschuldbefreiung steht es im Widerspruch zur DSGVO, wenn private Auskunfteien solche Daten länger als das öffentliche Insolvenzregister (sechs Monate) speichern.

Wenn ein Käufer ein Produkt in eine andere Sache einbaut oder an eine andere Sache anbringt – und das genau so, wie es normalerweise üblich ist – kann es passieren, dass erst nach diesem Einbau oder Anbringen ein Mangel am Produkt sichtbar wird. In einem solchen Fall ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. In einem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall ging es um einen Käufer, der Rohrleitungssektionen für Kreuzfahrtschiffe herstellte. Diese Sektionen wurden in seiner Fertigungsstätte produziert und anschließend an eine Werft zum Einbau geliefert. Der Verkäufer lieferte Stahlrohre von einem Vorlieferanten an den Käufer. Der Käufer verwendete diese Stahlrohre zusammen mit anderen Teilen, um eine Rohrleitungssektion zu fertigen. Nachdem die Sektion fertiggestellt war, aber noch bevor sie in ein