März 2020

Seit dem 1.1.2020 muss für den Beteiligten an einem Geschäftsvorfall, der mithilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst wird, ein Beleg erstellt und diesem zur Verfügung gestellt werden. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform erstellt werden. Aus Gründen der Zumutbarkeit

In einem vom Bundesgerichtshof am 2.7.2019 entschiedenen Fall war es aufgrund der Witterung auf dem Kundenparkplatz eines Lebensmittelmarktes glatt. Eine Kundin parkte ihr Auto, rutschte nach dem Aussteigen aus und verletzte sich. Zwischen den parkenden Fahrzeugen war nicht gestreut.