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Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)

Neben dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes
zugestimmt. Hier kurz die wichtigsten Punkte:

  • Mieter haben künftig einen Anspruch darauf, dass Vermieter den
    Einbau einer Elektro-Ladestation sowie Maßnahmen zur Barrierereduzierung
    und zum Einbruchschutz auf Kosten der Mieter gestatten.

  • Einzelne Wohnungseigentümer können künftig verlangen,
    dass sog. privilegierte Maßnahmen von den Miteigentümern zu gestatten
    sind (z. B. Einbau einer Lademöglichkeit für E-Autos, Aus- und Umbaumaßnahmen
    für mehr Barrierefreiheit, zum Einbruchschutz und für einen Glasfaseranschluss).
    Es bedarf hier künftig nicht mehr der Zustimmung aller. Die Kosten trägt
    der jeweilige Eigentümer.

  • Bauliche Maßnahmen: Hat eine doppelt qualifizierte Mehrheit
    in der Eigentümerversammlung (das heißt: mehr als zwei Drittel
    der Stimmen auf der Eigentümerversammlung und mindestens 50 % der Miteigentumsanteile
    an der Immobilie) für die Maßnahme gestimmt, haben alle Eigentümer
    die Maßnahme zu bezahlen. Das gilt nicht, wenn sie mit unverhältnismäßigen
    Kosten verbunden ist. Gibt es für die Maßnahme nur einen einfachen
    Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung, müssen diejenigen
    dafür zahlen, die dafür gestimmt haben.

  • Verwalter dürfen nur über Maßnahmen von untergeordneter
    Bedeutung und über solche, die keine gewichtigen finanziellen Auswirkungen
    für die Wohnungseigentümer haben, entscheiden. Ferner können
    Verwalter erleichtert abberufen und die Verwalterverträge erleichtert
    gekündigt werden. Eigentümer haben künftig das Recht auf einen
    Verwalter mit einem Sachkundenachweis.

Die neuen Regelungen gelten voraussichtlich ab 1.12.2020.