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Bundesrat billigt Abfallrahmenrichtlinie

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie abschließend
gebilligt. Hier die wichtigsten Regelungen:

  • Künftig müssen Händler beim Vertrieb, auch im Zusammenhang
    mit Artikel-Rückgaben, dafür sorgen, dass die Erzeugnisse weiterhin
    genutzt werden können und nicht in den Müll wandern. Per Verordnung
    muss diese Grundpflicht noch konkretisiert werden.
  • Bundesinstitutionen sind künftig verpflichtet, ökologisch vorteilhafte
    Erzeugnisse im Rahmen der öffentlichen Beschaffung zu bevorzugen.
  • Nach dem neuen Gesetz müssen sich auch diejenigen an den Reinigungskosten
    von Parks und Straßen beteiligen, die Einwegprodukte (z. B. To-go-Becher
    o. Ä.) herstellen oder vertreiben.
  • Das Recycling von bestimmten Abfällen, insbesondere Papier, Metall,
    Kunststoff und Glas, aber auch von Hausmüll, soll gestärkt werden.
    Die neue Regelung verschärft die Vorgaben für deren Wiederverwertung
    und die dazugehörige Berechnungsmethode. Die Änderung schreibt für
    das Jahr 2020 eine Recyclingquote von mindestens 50 % vor. Ab 2025 steigt
    die Quotenvorgabe schrittweise an.
  • Öffentlich-rechtliche Entsorger werden verpflichtet, Bioabfälle,
    Kunststoffe, Metall, Papier, Glas, Textilien (ab 2025), Sperrmüll sowie
    Sonderabfall aus privaten Haushalten getrennt zu sammeln.