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Staatliche Förderungen und Unterstützungen wegen der Auswirkungen durch den "Coronavirus"

Die Coronavirus-Epidemie hat schwerwiegende Folgen für Menschen und Unternehmen
mit sich gebracht. Um Arbeitsplätze zu erhalten und Unternehmen zu schützen,
beschloss die Bundesregierung ein umfangreiches Bündel von Maßnahmen.

Für den Erhalt der Arbeitsplätze wurde die Kurzarbeiter-Regelung
angepasst. Betroffene Unternehmen können Lohnkosten und Sozialabgaben von
der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen, Leiharbeitnehmer sind künftig
eingeschlossen und es müssen nur 10 % der Beschäftigten von Kurzarbeit
betroffen sein, damit die Regelungen greifen.

Für die Exportwirtschaft will der Bund mit Garantien (sog. Hermesdeckungen)
eine flexible, effektive und umfassende Unterstützung bereitstellen.

Auch für Künstler und Kultureinrichtungen sollen die speziellen Belange
des Kulturbetriebs und der Kreativen miteinbezogen werden, wenn es um Unterstützungsmaßnahmen
und Liquiditätshilfen geht.

Über ihre Hausbanken erhalten Unternehmen den Zugang zu Krediten und Bürgschaften
bei der staatlichen KfW-Bank. Dazu will die Bundesregierung zusätzliche
Sonderprogramme für alle entsprechenden Unternehmen bei der KfW auflegen.

Neben der finanziellen Unterstützung durch unkomplizierte und günstige
KfW-Kredite steht der Bund und die Länder auch sog. Solo-Selbständigen,
Künstler und Kleinstunternehmen mit einem Förderprogramm in Form von
– nicht zurückzuzahlenden – Zuschüssen zur Seite.

Gleichzeitig ist eine Reihe von steuerpolitischen Maßnahmen auf den Weg
gebracht worden, um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern (z. B.
Stundungen von Steuerschulden und Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
und Säumniszuschläge bis Ende des Jahres 2020). Des Weiteren wurden
die Voraussetzungen, um Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen anzupassen, erleichtert.

Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z. B. Energiesteuer
und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den
Steuerpflichtigen entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt
für Steuern, das für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer
zuständig ist.