April 2021

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Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz kann ein Arbeitsvertrag befristet werden, sofern die Befristung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Die Befristung einzelner Vertragsbedingungen ist unzulässig.In einem vom Landesarbeitsgericht München (LAG) entschiedenen Fall war eine Kirchenmusikerin seit dem 28.10.2016 unbefristet

Ein an einen Gesellschafter gerichtetes umfassendes Wettbewerbsverbot in dem Gesellschaftsvertrag einer GmbH ist einschränkend in dem Sinne auszulegen, dass es nur bis zum wirksamen Austritt aus der Gesellschaft gilt. Die Weitergeltung des Wettbewerbsverbots über diesen Zeitpunkt hinaus käme nach