Juni 2019

Liegt das Arbeitsentgelt von Geringverdienern über der 450-€-Grenze, kommen sie in die sog. Gleitzone und werden voll sozialversicherungspflichtig. Der Vorteil eines Midijobs in der sog. Gleitzone liegt jedoch darin, dass für ihn nur verringerte "Arbeitnehmerbeiträge" anfallen.Mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und

Verzugszinssatz seit 1.1.2002: (§ 288 BGB) Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern: Basiszinssatz + 5-€-Punkte Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen bis 28.7.2014): Basiszinssatz + 8-€-Punkte Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen ab 29.7.2014): Basiszinssatz + 9-€-Punktezzgl. 40 € Pauschale Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen seit 01.07.2016 = - 0,88